Da es sich bei der Fläche an der Carlo-Schmid-Straße um öffentliche Verkehrsfläche handelt, stimmt zwar die Aussage der Stadt „Ei­ne zeit­li­che Be­gren­zung, wie vie­le Ta­ge ein Wohn­mo­bil dort ste­hen darf, kann nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung nicht an­ge­ord­net wer­den.“ Die Stadt könnte aber ohne Not wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet auch diesen öffentlichen Parkplatz „bewirtschaften“, sprich Parkgebühren erheben.

Dazu BBB-Stadtverordneter Schott: „Das Problem lässt sich doch ganz einfach lösen. Die OB legt dem Rat bei Bedarf eine entsprechende Änderung der Bewirtschaftungsrichtlinien vor, die für diesen Stellplatz z.B. fünf Euro für 24 Stunden und jeden Tag das Ziehen eines neuen Parktickets an einem aufzustellenden Parkautomaten vorsieht. Das dürfte Besucher nicht abschrecken, wohl aber Dauerparker. Denn die müssten dann nicht nur täglich den Parkplatz aufsuchen, um ein neues Ticket zu ziehen, sondern im Monat rund 150 Euro berappen.“