Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs beim Migrationsgipfel im November 2023 verabredeten Einführung der Bezahlkarte sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen wesentlichen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nur noch in geringer Menge als Bargeld. Mit Einführung der Karte sollen unter anderem Geldzahlungen von Migranten an Schlepper oder an andere Personen ins Ausland verhindert werden. Die BBB-Fraktion teilt das Ansinnen des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten und hat für die Ratssitzung am 14. März 2024 einen Grundsatzbeschluss zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber nach dem Modell des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt.

Auslöser für die Initiative ist die inkonsistente Haltung der schwarz-grünen Landesregierung von NRW, die sich zwar für die Bezahlkarte auf Bundesebene publikumswirksam stark gemacht hat, die Einführung aber nicht landesweit einheitlich vorschreiben sondern die Entscheidung den Kommunen überlassen will.

Dazu BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Die Bundesstadt Bonn sollte die von den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler beschlossenen migrationspolitischen Ziele unterstützen und die Bezahlkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einführen. Nach der Übereinkunft auf Länderebene vom Januar 2024 hinsichtlich des Mindeststandards für die Bezahlkarte ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber zeitnah die erforderlichen Gesetzesänderungen vornehmen wird.“