14.05.2025 Bonner Kosten für Versorgung und Unterbringung von Geflüchtete in 2024 weiter gestiegen

Auf Anfrage der BBB-Fraktion hat OB Dörner (Grüne) zur gestrigen Sitzung des Hauptausschusses mitgeteilt, dass die von der Stadt nach Abzug aller Erstattungen zu tragenden Kosten von 19.855.876,26 € in 2023 auf 38.523.403,89 € in 2024 gestiegen sind. Ursache ist im Wesentlichen der Wegfall einmaliger Kostenerstattungen des Bundes (18,3 Mio. €) für die Errichtung und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften. Während in 2023 noch 7.394 Personen mit Fluchthintergrund im Schnitt pro Kopf Kosten von rund 2.685 Euro verursacht haben, waren es in 2024 für 5.658 Personen sage und schreibe 6.809 Euro / Kopf. Die OB führt hierzu selbst aus, „dass der Aufwand den Ertrag…deutlich übersteigt“.

 

Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Das sind Rahmenbedingungen, mit denen nicht nur Bonn, sondern viele Gemeinden zu kämpfen haben. Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum sich OB Dörner trotz Übererfüllungsquote (31.12.2023: 118,08 % / 31.12.2024: 116,18 % / 01.03.2025: 115,64 %) nicht entschiedener gegen die Umverteilung Geflüchteter (2023: 184 / 2024: 128) wehrt. Zwar legt die OB dar, dass bei Übererfüllung die Zustimmung Bonns bei einer Umverteilung notwendig ist und diese nur erteilt wird, wenn eine Erwerbstätigkeit die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ermöglicht, eigener Wohnraum zur Verfügung steht und die tägliche Anreise zur Arbeits- oder Ausbildungsstelle aus der Wegzugskommune als unzumutbar oder gar nicht praktikabel anzusehen ist. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass die zuständige Landesbehörde umzuverteilende Geflüchtete Kommunen, die ihre Aufnahmeverpflichtung nicht erfüllen, zuweisen kann. Und solche Gemeinden befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Wie kann es sein, dass unsere Nachbargemeinde Wachtberg eine Erfüllungsquote von 2,62 % (Stand März 2025) aufweist, die meisten Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises zwischen 70 und 90 % liegen, aber Bonn trotzdem einer Umverteilung nach Bonn zustimmt? Ich halte es durchaus für zumutbar und praktikabel, dass diese Menschen besagten umliegenden Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises zugewiesen werden.“