Nachdem das Verwaltungsgericht Köln dem Eilantrag eines Nachbarn gegen den auf bis zu 265 Drogenpatienten an sieben Tagen die Woche erweiterten Betrieb einer Drogenambulanz an der Poppelsdorfer Allee 60 in erster Instanz noch stattgegeben hatte, hat das Oberverwaltungsgericht diesen Beschluss nun geändert und den aktuellen Geschäftsbetrieb des Mediziners bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zugelassen. Unter anderem argumentieren die im fernen Münster sitzenden Richter damit, dass „der gewichtige Beitrag der Praxis für die Gesundheitsfürsorge im Stadtgebiet“ dafür spreche, den Betrieb jedenfalls für die Dauer des Klageverfahrens in dem mit der Baugenehmigung vom 06.01.2025 zugelassenen Umfang zu ermöglichen.
Dazu sagt BBB-Stadtverordneter und OB-Kandidat Johannes Schott: „Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen. Es ist für jeden offensichtlich, dass das Unternehmen des Arztes auf Grund seiner Größe und Betriebszeiten die umliegende Wohnnutzung in unzulässiger Weise stört. Es stellt sich die Frage, auf Basis welcher Unterlagen und Fakten die Richter bzw. eigener Anschauung zu dem unverständlichen Schluss kommen, dass die Erweiterung der Praxis für die Versorgung wohlgemerkt des Stadtgebietes notwendig sei. Entweder waren die Mitglieder des zuständigen Senates nicht vor Ort oder verfügen über wichtige Informationen, die OB Katja Dörner (Grüne) dem Rat gegenüber bisher unterschlagen hat.“
Sollte es allerdings so sein, wie vom BBB vermutet, dass ein erheblicher Teil der Suchtpatienten des Arztes gar nicht aus Bonn stammt, dürfte das Argument der Richter vom wichtigen Beitrag der Praxis für die Versorgung der Stadtgesellschaft ins Leere laufen: Auf Anfrage des BBB teilte die OB im März mit (DS 242148-06) mit, dass Substitutionspraxen in Bonn mit insgesamt 13 praktizierenden Ärzten freie Kapazitäten besäßen. Auf die Frage des BBB, ob es aus Sicht der KVNO derzeit ein für das Bonner Stadtgebiet ausreichendes Substitutionsangebot gibt, erhielt der Stadtrat keine Antwort, wohl aber deutet der Hinweis der KVNO auf die Unterversorgung im ländlichen Raum darauf hin, dass in Bonn auch zahlreiche Drogenabhängige aus dem Umland versorgt werden.
„Auf unser erneutes Auskunftsersuchen vom 1. Juli 2025 (DS 242148-07), unter anderem mit der Frage, wie sich die Zahl der Substituierten auf Bonner und Nicht-Bonner aufteilt, hat uns OB Dörner (Grüne) nach fast 4 Wochen immer noch nicht geantwortet. Wenn wir darauf erneut keine belastbare Aussage erhalten, muss man davon ausgehen, dass OB Dörner den Stadtrat in pflichtwidriger Weise dumm hält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Richter in Münster ohne diese Datengrundlage die Notwendigkeit der Praxis für die Gesundheitsfürsorge im Stadtgebiet beurteilt haben“, so Schott.