10.07.2026 Keine Bodycams im Bonner ÖPNV – BBB kritisiert fehlende Bereitschaft zum Schutz des Fahrpersonals

Während die Bonner Polizei und der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Bonn über am Körper getragene Kameras längst verfügen, müssen die Mitarbeiter der Stadtwerke auch in Zukunft auf die sogenannten Bodycams verzichten. In der gestrigen Sitzung des Stadtrates wurde ein Antrag* der BBB-Fraktion mit dem Ziel, Bodycams für das Fahrpersonal (Fahrer und Kontrolleure)** im Bonner ÖPNV einzuführen, von CDU, FDP, Grünen, SPD, Volt, BSW und Linken abgelehnt. Ebenso lehnte es die gleiche Mehrheit ab, die Technik zumindest für die Fahrscheinkontrolleure einzuführen.

Zuvor hatte die BBB-Fraktion in der Debatte mit Blick auf eine aus ihrer Sicht irrige Stellungnahme der Stadtwerke nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass die stationäre Videoüberwachung in Bussen und Bahnen keine klaren Aufzeichnungen von beginnenden Auseinandersetzungen liefere, diese mögliche Vorfälle zwischen Fahrpersonal und renitenten Personen außerhalb von Fahrzeugen gar nicht erfasse und die in Wagen und Zügen fest verbaute Technik mitnichten den selben psychologischen Effekt auf aggressive Fahrgäste haben würde, wie eine Bodycam.

Im Gegensatz zur Stellungnahme des Oberbürgermeisters und der Stadtwerke zum BBB-Antrag hatte die Bundesregierung kürzlich (Vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5341 vom 10. April 2026) dazu folgendes mitgeteilt: Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) entfaltet bereits der Hinweis von Zugbegleitern auf die Aktivierung der Bodycam in vielen Fällen eine deutliche deeskalierende Wirkung. Dadurch entspannten sich kritische Situationen regelmäßig, „sodass Übergriffe auf Mitarbeitende bei vorhandener Bodycam nur noch in Ausnahmefällen auftreten“.

Dazu sagt BBB-Stadtverordneter Marcel Schmitt: „Die Übergriffe von aggressiven Fahrgästen auf Kontrolleure, aber auch auf Fahrer haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Das wissen wir nicht erst seit dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter aus Ludwigshafen im Februar dieses Jahres. Und weil in Bonn die Verhältnisse nicht anders sind, als im übrigen Bundesgebiet, wollen wir unsere Mitarbeiter zu deren Sicherheit bestmöglich so schützen, dass sie nach der Arbeit unversehrt zu ihren Familien zurückkehren können. Wir bedauern sehr, dass die von uns beantragte Technik zum Schutz der Mitarbeiter im Bonner ÖPNV jetzt nicht umgesetzt wird. Die sich um die Gesundheit des Fahrpersonals nicht scherende Ratsmehrheit sollte sich für ihr illoyales Verhalten den Mitarbeitern gegenüber schämen.“

 

*Antrag BBB

1.Die Vertreter der Stadt in den Gremien der SWB, VRS und go.Rheinland werden angewiesen, sich dort für Regelungen einzusetzen, die den Einsatz von am Körper getragenen Kameras für Fahrpersonal in Bussen und Bahnen ermöglichen.

Sollte dieser Vorschlag keine Zustimmung finden, weil eine Mehrheit des Rates die in Drucksache 260280-01 ST dargelegte, aber unzutreffende Sichtweise der Stadtwerkeführung teilt, nach der die Fahrer bereits durch stationäre Kameras in den Fahrzeugen bestens geschützt seien, wird beantragt, zumindest die Kontrolleure mit der Technik auszurüsten:

2. Die Vertreter der Stadt in den Gremien der SWB, VRS und go.Rheinland werden angewiesen, sich dort dafür einzusetzen, dass allen im Aufgabenbereich der drei genannten Körperschaften tätigen Schaffnern bzw. Fahrscheinkontrolleuren zu deren Sicherheit eine sogenannte Bodycam zur Verwendung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt wird.

**Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz – FPersG)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung und für die Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen sowie von Straßenbahnen, soweit sie am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen. Mitglieder des Fahrpersonals sind Fahrer, Beifahrer und Schaffner. Sofern dieses Gesetz und die auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 erlassenen Rechtsverordnungen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung treffen, gehen diese dem Arbeitszeitgesetz vor.