Die BBB-Fraktion wird einem Güterichterverfahren mit Ex-OB Dieckmann und EX-Stadtdirektor Hübner nicht zustimmen und erinnert daran, dass es entscheidend auch Verdienst der damaligen BBB-Fraktion war, dass die Prozesse wegen Schadensersatz gegen Frau Dieckmann und Herrn Hübner eingeleitet wurden. Der damalige CDU-OB Ashok-Alexander Sridharan hatte sich heftig gegen eine Schadensersatzklage gesträubt und so bedurfte es erst einer Abfrage möglicher Erfolgsaussichten bei auswärtigen Anwaltsbüros, um diese ablehnende Positionen zu widerlegen. Warum der dem städtischen Anwalt schon vor Monaten zugegangene Vorschlag des Gerichtes von der Oberbürgermeisterin dem Stadtrat erst jetzt vorgelegt wurde, wird noch Thema sein.

Dazu BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Wir haben keine Zweifel daran, dass das Verwaltungsgericht Köln den Sachverhalt in seinem Urteil umfassend und fehlerfrei aufgeklärt hat. Warum das Oberverwaltungsgericht nicht längst einen Verhandlungstermin anberaumt hat, ist für uns angesichts der Faktenlage nicht nachvollziehbar. Wir wollen Transparenz und das heißt: ein klares Urteil. Einer Mediation werden wir daher nicht zustimmen. Unverschämt hingegen ist das Verhalten der Oberbürgermeisterin. Katja Dörner hat es erneut nicht für nötig befunden, den Rat rechtzeitig über den wichtigen Vorgang zu unterrichten.”

Die BBB-Fraktion hat in einem Dringlichkeitsantrag für den Hauptausschuss am 15.09.2022 OB Dörner aufgefordert, dem Rat am 22.09.2022 eine entsprechende Stellungnahme des städtischen Anwalts vorzulegen.

„Es ist völlig unverständlich, dass bislang weder eine Info über die Position des städtischen Anwalts vorgelegt worden ist, noch der Rat unterrichtet wurde, ob und welche neuen Gesichtspunkte nach Ansicht des städtischen Anwalts von den Beklagten im Berufungsverfahren bislang vorgetragen worden sein könnten, die die im erstinstanzlichen Urteil dargelegten Entscheidungsgründe des VG Köln erschüttern könnten“, so Schmitt.